Home. Befreiung von der Beibringung des ausländischen Ehefähigkeitszeugnis gem. Bei Anspruch auf eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht oder eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags füllen Sie bitte diesen Antrag aus.
Befreiung Antrag auf Befreiung von der Gebühr für das Führungszeugnis (PDF, 949KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm) Diese Seite Soweit nicht anders gekennzeichnet, stehen die Texte auf dieser Seite unter einer Creative Commons Namensnennung … Suchbegriffe: Ehefähigkeitszeugnisse, Eheschließung im Ausland, Heimataufgebot, Heiraten … Ausländische Mitbürger, die in der Bundesrepublik Deutschland heiraten möchten, bedürfen zur Eheschließung eines Ehefähigkeitszeugnisses ihrer Heimatbehörde. Zuständige Stelle. ein Ehefähigkeitszeugnis. Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis – Antrag und Kosten.
Ehefähigkeitszeugnis - Kiel Ehefähigkeitszeugnisse werden nicht von allen ausländischen Staaten ausgestellt. Um eine Befreiung von der Vorlage oder dem Nachweis eines Ehefähigkeitszeugnisses zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Sie haben eine Eheschließung beim zuständigen … Allgemeine Informationen (PDF, 0,39 MB) bei dem . Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit und möchten im Ausland heiraten. Sie benötigen kein Ehefähigkeitszeugnis und keine Befreiung, wenn sie zur folgenden Personengruppe gehören: ... Bezahlen Sie die Gebühren. Befreiung Ehefähigkeitszeugnis. Da sich hinsichtlich der vorzulegenden Nachweise und zu beachtenden Vorschriften häufige und auch kurzfristige Änderungen ergeben, kann eine … Um eine Befreiung von der Vorlage oder dem Nachweis eines Ehefähigkeitszeugnisses zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Sie haben eine Eheschließung beim zuständigen … Um eine Befreiung von der Vorlage oder dem Nachweis eines Ehefähigkeitszeugnisses zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Sie haben eine Eheschließung beim zuständigen … Angehörige von Staaten, deren Recht ein Ehefähigkeitszeugnis nicht vorsieht, benötigen stattdessen eine förmliche Befreiung von der Pflicht zur Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses; diese Befreiung erteilt die Präsidentin oder der Präsident des Oberlandesgerichtes.
Hanseatisches Oberlandesgericht, Antrag auf Befreiung